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Die Vorteile des neuen NÖ Familienpasses

ÖBB Vorteilscard Familie:
Die ÖBB VORTEILScard Familie ist im neuen NÖ Familienpass bereits inklusive – ohne dass man einen Euro dafür bezahlen muss. Bei einer Fahrt von mindestens einem Erwachsenen gemeinsam mit einem Kind, reisen Kinder bis zum 15. Lebensjahr kostenlos. Erwachsene zahlen dabei bei Antrag bis zu 45% weniger, sowie weitere 5% Ermäßigung bei Buchung am Fahrkartenautomat und im Internet. (Ermäßigungen nur in Verbindung mit Tages-Bahntickets möglich!)

Möglichkeit eines Urlaubzuschusses:
Die Möglichkeit eines Urlaubszuschusses in der Höhe von € 43,- pro Person, wenn die Familie in Niederösterreich Urlaub macht (Einkommensgrenze). Den bestätigten Antrag übermitteln Sie bis spätestens 2 Monate nach Urlaubsende an unten stehende Adresse!
NÖ Familienreferat. (Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten)

Ermäßigungen:
Ermäßigungen bis zu 50% bei Vorteilsgebern in ganz Niederösterreich: Freizeiteinrichtungen (von Freibädern bis zu Schiliften), Gasthäuser, Geschäfte aller Branchen, usw.

Informationsvorsprung:
Informationsvorsprung der Familienpass-Inhaber über alle Neuerungen und Änderungen bei familienfreundlichen Förderungsmaßnahmen des Landes und des Bundes.

Gratis-Abonnement für das Magazin Meine Family:
Eine Zeitschrift des Familienreferates, sie erscheint 6 Mal jährlich und informiert über Familienförderung, Familienpolitik und die verschiedensten Aktivitäten des Familienreferates.


mit „Versicherungspaket STANDARD“ für einen jährlichen Kostenbeitrag von € 8,72:
 
Eine Spitalstaggeldversicherung:
Refundierung von bis zu € 22,- je kostenpflichtigem Aufenthaltstag für die Begleitperson eines Kindes im Alter zwischen 3 Monaten und 10 Jahren, sofern aufgrund einer Mitgliedschaft bei einem Verein oder bei einer anderen Versicherung nicht ohnehin die Kosten für die Begleitperson ersetzt werden. Bei behinderten Kindern und bei Kindern mit schweren Erkrankungen bzw. wenn eine ständige Begleitperson vom behandelnden Arzt angeraten wird, wird die Altersgrenze angehoben (solange Anspruch auf Familienbeihilfe besteht).

Unfallversicherung für Kinder:
Alle im Familienpass eingetragenen Kinder sind das ganze Jahr über, 24 Stunden am Tag, unfallversichert (Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen aufgrund eines Unfalles bis zu € 1.480,- Anhebung der Versicherungssumme für Zeckenbiss und Kinderlähmung auf € 37.000,- und Deckung der Kosten für Zahnersatz bis zu € 740,- pro Versicherungsfall bei verunfallten Kindern, unabhängig davon, wann diese Kosten tatsächlich (meist bei Großjährigkeit, wenn der Kiefer ausgewachsen ist) anfallen.) bis € 37.000,- bei Dauerinvalidität, € 3.700,- bei Todesfall und Rückvergütung von Unfallkosten bis € 1.480,-). Schadensmeldung


Gänzjähriger Unfallschutz für den haushaltsführenden Elternteil:

Eine ganzjährige Unfallversicherung bei Unfällen im Haushalt für den haushaltsführenden Elternteil (bis € 37.000,- bei Invalidität, € 3.700,- bei Todesfall).

 

mit „Versicherungspaket PLUS“ für einen jährlichen Kostenbeitrag von € 16,60:
 
Eine Spitalstaggeldversicherung:
Refundierung von bis zu € 30,- je kostenpflichtigem Aufenthaltstag für ein Kind sowie die Begleitperson eines Kindes im Alter zwischen 3 Monaten und 10 Jahren, sofern aufgrund einer Mitgliedschaft bei einem Verein oder bei einer anderen Versicherung nicht ohnehin die Kosten für die Begleitperson ersetzt werden. Bei behinderten Kindern und bei Kindern mit schweren Erkrankungen bzw. wenn eine ständige Begleitperson vom behandelnden Arzt angeraten wird, wird die Altersgrenze angehoben (solange Anspruch auf Familienbeihilfe besteht).

Unfallversicherung für Kinder:
Alle im Familienpass eingetragenen Kinder sind das ganze Jahr über, 24 Stunden am Tag, unfallversichert (Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen aufgrund eines Unfalles bis zu € 1.480,- Anhebung der Versicherungssumme für Zeckenbiss und Kinderlähmung auf € 37.000,- und Deckung der Kosten für Zahnersatz bis zu € 740,- pro Versicherungsfall bei verunfallten Kindern, unabhängig davon, wann diese Kosten tatsächlich (meist bei Großjährigkeit, wenn der Kiefer ausgewachsen ist) anfallen.) bis € 37.000,- bei Dauerinvalidität, € 3.700,- bei Todesfall und Rückvergütung von Unfallkosten bis € 1.480,-). Schadensmeldung

Gänzjähriger Unfallschutz für den haushaltsführenden Elternteil:
Eine ganzjährige Unfallversicherung bei Unfällen im Haushalt für den haushaltsführenden Elternteil (bis € 37.000,- bei Invalidität, € 3.700,- bei Todesfall).

Wer kann einen Familienpass beantragen?

Alle Familien (dazu zählen natürlich auch alleinerziehende LandesbürgerInnen) mit Kindern in Niederösterreich, die österreichische Staatsbürger oder Bürger eines EU-Landes sind und für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe des Bundes beziehen, können den NÖ Familienpass beantragen.
Der Versicherungsschutz beginnt jeweils am Folgetag der Einzahlung 0.00 Uhr.
Informationen zum NÖ Familienpass erhalten Sie bei der NÖ Familienhotline unter der Telefonnummer 02742/9005-1-9005 (Mo. bis Fr. von 7 – 19 Uhr).

Antrag für den NÖ Familienpass
Wie werde ich Vorteilsgeber ... ?


 
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